Rechtsprechung
BAG, 21.01.1975 - 5 AZR 200/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ehefrau - Eigene Erwerbstätigkeit - Unterhaltsanspruch - Zwangsvollstreckung - Berechnung des pfändbaren Teiles des Arbeitseinkommens des Ehemannes - Pfändbares Einkommen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1360 § 1360a; ZPO § 850c § 760
Lohnpfändung: Berechnung des pfändbaren Teiles des Arbeitseinkommens
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 27.03.1974 - 12 Sa 562/73
- BAG, 15.01.1975 - 5 AZR 200/74
- BAG, 21.01.1975 - 5 AZR 200/74
- BVerfG - 1 BvR 165/75 (anhängig)
Papierfundstellen
- BAGE 27, 4
- NJW 1975, 1296 (Ls.)
- MDR 1975, 695
- DB 1975, 1370
- Rpfleger 1975, 298
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12
Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen
Der Schuldner muss den Unterhalt - freiwillig oder durch Beitreibung - tatsächlich leisten (allgemeine Meinung, BAG 21. Januar 1975 - 5 AZR 200/74 - BAGE 27, 4; 9. Dezember 1965 - 5 AZR 272/65 -; Stöber Forderungspfändung 15. Aufl. Rn. 1047; Stein/Jonas/Brehm ZPO 22. Aufl. § 850c Rn. 16 mwN) .a) Im Verhältnis zwischen Ehegatten kommt es nicht darauf an, ob der Schuldner tatsächlich einen Geldbetrag für den Unterhalt des Ehegatten abzweigt; dieser ist schon dann zu berücksichtigen, wenn der Schuldner aufgrund beiderseitiger Verständigung angemessen zum Familienunterhalt beiträgt (§§ 1360, 1360a BGB) ; bei Ehegatten, die in häuslicher Gemeinschaft leben, ist grundsätzlich von gegenseitigen Unterhaltsleistungen, durch die die Kosten des Familienunterhalts gemeinsam bestritten werden, auszugehen (BGH 3. November 2011 - IX ZR 45/11 - Rn. 9; BAG 21. Januar 1975 - 5 AZR 200/74 - BAGE 27, 4) .
- BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 508/81
Pfändung
Das Bundesarbeitsgericht hat dies mit der Erwägung bejaht, es genüge für die Berücksichtigung der Unterhaltspflicht, daß der Ehemann sich neben der mitverdienenden Ehefrau aufgrund beiderseitiger Verständigung angemessen an den Kosten des Familienunterhalts beteilige (BAG Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 272/65 -, AP Nr. 2 zu § 850 c ZPO; vgl. auch BAG 27, 4 = AP Nr. 3 zu § 850c ZPO). - LAG Düsseldorf, 26.01.2012 - 11 Sa 1004/11
Pfändungsfreigrenzen in der Insolvenz; Bestimmung durch das Vollstreckungsgericht
Ist das nicht der Fall oder ist sie darüber hinaus erwerbstätig, muss auch sie grundsätzlich ebenso wie der Ehemann mit ihrem Einkommen zum gemeinsamen Familienunterhalt beitragen (BAG 21.01.1975 - 5 AZR 200/74 - AP Nr. 3 zu § 850 c ZPO).
- OLG Karlsruhe, 07.07.2009 - 8 U 85/07
Drittschuldnerklage: Kompetenzverteilung zwischen Prozessgericht und …
Zum anderen ergibt sich daraus, dass ein sich im Rahmen seiner Pflichten haltender Drittschuldner so lange von einer ihm vom Schuldner mitgeteilten gesetzlichen Unterhaltspflicht als bestehend ausgehen kann, solange nicht der pfändende Gläubiger eine gegenteilige Entscheidung des Vollstreckungsgerichts gemäß § 850 c Abs. 4 ZPO herbeigeführt hat (offen gelassen in BAG FamRZ 1975, 488; vgl. auch BAG MDR 1983, 788). - VGH Bayern, 01.10.2014 - 3 ZB 12.461
Besoldungsrecht
Dementsprechend braucht der Arbeitgeber als Drittschuldner etwaigen Zweifeln an der bestehenden Unterhaltspflicht und der Gewährung von Unterhalt nicht von sich aus nachzugehen und eigene Nachforschungen anzustellen, sondern kann sich bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens i.d.R. auf die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte (heute: Lohnsteuerabzugsmerkmale) bzw. auf sonstige Lohn-/Personalunterlagen verlassen (BAG, U.v. 21.1.1975 - 5 AZR 200/74 - juris Rn. 38; LAG Mainz, U.v. 19.4.1966 - 1 Sa 217/65 - BB 1966, 741). - AG Düsseldorf, 01.02.2017 - 669 M 1766/16
Berücksichtigung der Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren …
BAG 27, 4 = AP zu § 850 c ZPO.